Vorsorge für meinen Hund

Ein wichtiges Thema gerade für Senioren und Alleinstehende mit Hund

In unserer täglichen Tierschutzarbeit bekommen wir immer wieder Hunde gemeldet, deren Frauchen oder Herrchen plötzlich verunfallt oder schwer erkrankt ist und sich dauerhaft nicht mehr um den Hund kümmern kann.

 

Familie, Freunde, Nachbarn fangen solche Hunde oft notfalltechnisch auf und suchen engagiert nach Lösungen. Eine große Hilfe für Angehörige ist es aber, wenn Sie als Hundehalter sich rechtzeitig Gedanken machen, wer sich im Notfall um ihr Tier kümmern kann und möchte und was dann wirklich mit Ihrem Liebling geschehen soll.

Hierzu haben wir uns eingehend Gedanken gemacht und das unten stehende Formular für eine Vorsorgevollmacht entwickelt. Wir wünschen Ihnen und Ihrem Hund von ganzem Herzen, dass ein solches Papier unbenutzt im Schrank vergilbt, bitten Sie aber dennoch, sich ausführlich damit zu beschäftigen und für Ihr Tier vorzusorgen.

Die Vorsorgevollmacht für meinen Hund

Wenn ein Tierhalter plötzlich erkrankt oder verstirbt, landet die Mehrheit der Haustiere im Tierheim. Ca. 70 % der Tiere werden von Verwandten oder Bekannten dem Tierheim übergeben, weil die Tierhalter keine Vorsorge für diesen Fall getroffen haben.

 

Die „Vorsorgevollmacht für meinen Hund“ kann hier für Hundehalter Abhilfe schaffen. In ihr wird klar geregelt, was mit Ihrem Hund passiert, falls Sie selbst ihn nicht versorgen können und sich vor allem auch nicht selbst dazu äußern können. Sie bevollmächtigen in ihr eine Person oder einen Tierschutzverein Ihres Vertrauens, sich um Ihren Hund zu kümmern.

 

Bitte besprechen Sie mit dem Menschen, den Sie bevollmächtigen möchten, genau diese Vollmacht und händigen Sie ihm eine Kopie davon aus. Das Original gehört in Ihre persönlichen Akten, der Bevollmächtigte sollte wissen, wo diese aufbewahrt werden. Auch in Ihrem Portemonnaie sollte sich ein Notfall-Hinweis auf Ihren Hund zuhause befinden, ebenso wie an der Pinnwand Ihrer Wohnung.

 

Wenn Sie einen Tierschutzverein bevollmächtigen möchten, sprechen Sie bitte vorher auch mit den Verantwortlichen dort, um die Möglichkeiten und die Verfahrensweise im Fall der Fälle abzuklären.

 

Es sollte genau festgelegt werden, ob Ihr Hund in lebenslange Pflege kommt und Sie ggf. bei Übernahme des Hundes durch den Verein einen vereinbarten Geldbetrag zur Verfügung stellen oder ob Ihr Hund in eine neue Familie vermittelt werden soll. Bitte halten Sie alles genau schriftlich fest.

 

Wir vom Omihunde-Netzwerk haben ein Formular mithilfe einer Rechtsanwältin entwickelt, das für die meisten Fälle gut nutzbar ist. Bitte fordern Sie dieses gerne bei Bedarf bei uns an.

 

Sollten Sie vorhaben, Ihren Hund mit einem Vermächtnis/Deputat auszustatten, empfehlen wir Ihnen eine Beratung beim Rechtsanwalt, damit alles wirklich juristisch einwandfrei formuliert wird. Wir betonen hier ausdrücklich, dass wir keinerlei Rechtsberatung durchführen können und dürfen. Die meisten Hundehalter sollten aber mit unserem recht übersichtlichen Formular problemlos ihren Willen ausdrücken können.

 

Wie immer bei Formularen treffen einige Absätze ggf. nicht auf Ihren Fall zu. Bitte streichen Sie diese gut erkennbar durch und zeichnen kurz gegen (sowohl Vollmachtgeber als auch Vollmachtnehmer). So stellen Sie die Gültigkeit der Streichungen sicher. Wir raten Ihnen außerdem, alle im Formular genannten Unterlagen als Kopie beizufügen.

 

Wichtig auch Notfallaushänge in Ihrer eigenen Wohnung sowie in Ihrem Portemonnaie, damit Rettungskräfte immer sofort informiert sind, dass Sie ein oder mehrere Tier/e halten.

Download
Notfallhinweise
Hinweise und Karte für Rettungskräfte
Notfallkarte.pdf
Adobe Acrobat Dokument 45.9 KB

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass das Vorsorgeformular nicht zum Download zur Verfügung steht. Leider mussten wir feststellen, dass es mit kommerziellem Hintergedanken heruntergeladen wird.

 

Wir möchten ausdrücklich davor warnen, nur flüchtig bekannten Personen die Vollmachen für den Notfall zu erteilen, womöglich noch verbunden mit einem großzügigen finanziellen Ausstattung des betreffenden Tieres. Es geht hier um Ihr geliebtes Haustier, das auch in Zukunft gut und sinnvoll betreut werden soll. Bitte lassen Sie sich vor Vergabe einer Vollmacht an eine Hundepension oder ähnliche Einrichtungen ausführlich beraten.